Die Rehkitzrettung ist in der Schweiz eine anerkannte und zunehmend professionalisierte Massnahme zur Vermeidung von Tierleid während der landwirtschaftlichen Mäharbeiten. Rechtlich bewegt sie sich im Schnittbereich von Tierschutzrecht, Jagdrecht sowie kantona lem Vollzugsrecht. Obwohl es keine einzelne, ausdrücklich formulierte „Pflicht zur Rehkitzrettung“ im engeren Sinne gibt, ergibt sich eine solche faktisch aus verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen.